Nicht vertragliche Abbildungen.


Gama Peak 5.05m


Gama Peak 5.45m

2m
x5
x5 150x190cm
190x120cm
10 L
2.300 Liter maximal
Modular
190x120cm
Boden- und Wanddämmung
MOTOR

2m
x5
x4
189x114cm
190x120cm
50 L
42 L
2.300 Liter maximal
Modular
190x120cm
Boden- und Wanddämmung
MOTOR

2m
x6/7
x4 189x114cm 190x120cm
50 L
42 L
2000 Liter maximal
Modular
190x120cm
Boden- und Wanddämmung
MOTOR

2m
x5
x4
189x114cm
190x120cm
50 L
36 L
2.000 Liter maximal
Modular
190x120cm
Boden- und Wanddämmung
MOTOR
SICHERHEIT

2m
x2-x6
x2-(x4)
209x113cm
(189x114cm)
50 L
42 L
2.800 L - 4000 ohne Sitzplätze
Modular
209x113cm
Boden- und Wanddämmung
MOTOR
SICHERHEIT

2m
x4-x5
x2-(x4) 190×114cm
187×97cm
50 L
190x114cm
42 L
1500 Liter maximal
Modular
Boden- und Wanddämmung
MOTOR
* Nur kompatibel mit der Option 170 PS Automatik
Bitte beachten Sie bei der Auswahl Ihres Minivans, dass die Auswahl von Paketen und Sonderausstattungen die tatsächliche Masse des Fahrzeugs erhöht und die Nutzlast reduziert. Die für die ab Werk verfügbaren Pakete und Sonderausstattungen angegebenen Gewichte stellen das Mehrgewicht gegenüber der Serienausstattung des jeweiligen Grundrisses dar. Die Gesamtmasse der konfigurierten Pakete und Sonderausstattungen darf die hierfür ausgewiesene Obergrenze nicht überschreiten. Diese Obergrenze ist ein für jeden Grundriss berechneter Wert, der festlegt, wie viel Masse maximal für werkseitig eingebaute Pakete und Sonderausstattungen zur Verfügung steht.
Die Masse in fahrbereitem Zustand ist ein errechneter Wert, der gesetzlich zulässigen Schwankungen von bis zu +/- 5 % unterliegt (siehe Klammerzusatz). Da sich diese Schwankungen auf die Nutzlast des Fahrzeugs und somit auch auf die verfügbare Masse für Pakete und Sonderausstattungen auswirken, müssen sie bereits bei der Auswahl dieser Elemente berücksichtigt werden.
Wichtige Informationen zu den Fahrzeuggewichten
Da jedes Fahrzeug nur für eine vom Hersteller festgelegte technisch zulässige Gesamtmasse zugelassen ist, sind die gewichtsbezogenen Angaben beim Erwerb eines Minivans besonders wichtig. Dies gilt insbesondere für die Auswahl der ab Werk verbauten Pakete und Sonderausstattungen. Die im Straßenverkehr zulässige Gesamtmasse darf während der Fahrt keinesfalls überschritten werden.
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen die Auswahl Ihres Fahrzeugs erleichtern und Ihnen die gesetzlichen Vorgaben zu den Fahrzeuggewichten erläutern. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Handelspartner.
Die technisch zulässige Gesamtmasse
Die technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand finden Sie in den technischen Daten unserer Minivans. Es handelt sich um die vom Hersteller festgelegte Gesamtmasse, die das Fahrzeug während der Fahrt nicht überschreiten darf. Andernfalls drohen in vielen europäischen Ländern, einschließlich Deutschland, Bußgelder. Da Sie als Fahrzeugführer für die Einhaltung dieser Gesamtmasse verantwortlich sind, empfehlen wir Ihnen, diese vor jeder Fahrt zu überprüfen und das Fahrzeug vor Fahrtantritt zu wiegen.
Die Masse in fahrbereitem Zustand
Die Masse in fahrbereitem Zustand bezeichnet das Leergewicht des Fahrzeugs im Serienzustand gemäß Herstellerangaben einschließlich:
der Masse der Karosserie, des Fahrerhauses, der Anhängevorrichtung (19,82 kg), der Ersatzräder und des Werkzeugs,
des zu 100 % gefüllten Frischwassertanks in Fahrstellung mit reduzierter Wassermenge,
einer zu 100 % gefüllten Gasflasche des Modells G907 mit einem Gewicht von 6,7 kg,
des zu 90 % gefüllten Kraftstofftanks,
der Masse des Fahrers, pauschal mit 75 kg angesetzt.
Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand finden Sie ebenfalls in den technischen Daten.
Wichtig ist, dass es sich hierbei um einen im Typgenehmigungsverfahren errechneten Wert handelt, der gesetzlich zulässigen Schwankungen von bis zu +/- 5 % unterliegt.
Da sich diese Schwankungen auf die verbleibende Nutzlast des Fahrzeugs auswirken, müssen sie bei der Auswahl von Paketen und Sonderausstattungen berücksichtigt werden.
Beispiel: Wenn die angegebene Masse in fahrbereitem Zustand 2.510 kg beträgt, entspricht die gesetzlich zulässige Schwankung von +/- 5 % einem Wert von ±125 kg. Die tatsächliche Masse kann daher zwischen 2.385 kg und 2.636 kg liegen.
Die Masse der Mitfahrer
Die Masse der Mitfahrer ergibt sich aus der vom Hersteller festgelegten Zahl der gurtgesicherten Sitzplätze und wird pauschal mit 75 kg pro Sitzplatz berechnet. Die Masse des Fahrers ist bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand enthalten und wird daher abgezogen.
Beispiel: Bei einem Fahrzeug mit fünf gurtgesicherten Sitzplätzen beträgt die Masse der Mitfahrer 300 kg (4 × 75 kg).
Die Zahl der gurtgesicherten Sitzplätze finden Sie in den technischen Daten. Sie entspricht der höchstmöglichen Anzahl in der Serienausstattung, kann sich jedoch durch die Auswahl von Paketen und Sonderausstattungen reduzieren oder eine Auflastung erforderlich machen.
Die tatsächliche Masse des Fahrzeugs | Pakete und Sonderausstattungen
Die tatsächliche Masse des Fahrzeugs bezeichnet die Masse in fahrbereitem Zustand zuzüglich der ab Werk verbauten Pakete und Sonderausstattungen. Dieser Wert wird unter Punkt 13.2 der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) eingetragen. Nicht umfasst sind nachträglich durch den Handelspartner oder den Besitzer eingebaute Ausstattungen.
Auch hierbei handelt es sich um einen errechneten Wert, der aufgrund der zulässigen Schwankungen der Masse in fahrbereitem Zustand vom tatsächlichen Fahrzeuggewicht abweichen kann.
Nutzlast und Mindest-Nutzlast
Die Nutzlast bezeichnet die maximale Last, die ein Fahrzeug transportieren kann. Sie wird berechnet, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse abgezogen werden:
die Masse in fahrbereitem Zustand,
die Masse der Mitfahrer,
die Masse der ab Werk verbauten Pakete und Sonderausstattungen.
Beispiel: Technisch zulässige Gesamtmasse: 3.175 kg Masse in fahrbereitem Zustand: – 2.510 kg Masse der Mitfahrer: – 300 kg Pakete/Sonderausstattungen: – 100 kg Nutzlast = 265 kg
Der Einbau von Paketen und Sonderausstattungen führt stets zu einer Verringerung der Nutzlast. Die maximal verfügbare Masse für diese Elemente ist in den technischen Daten angegeben.
Für Fahrzeuge der Klasse M1 (Wohnmobile und Camper) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Nutzlast einzuhalten. Diese darf weder bei der Konfiguration noch in der Produktion unterschritten werden.
Die Formel lautet:
Mindest-Nutzlast (kg) ≥ 10 × (n + L) wobei: n = Höchstzahl der gurtgesicherten Sitzplätze + Fahrer L = Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern
Beispiel: Minivan mit 5 Sitzplätzen und 5 m Länge: Mindest-Nutzlast = 10 × (5 + 5) = 100 kg
Gesetzlich zulässige Schwankungen der Masse in fahrbereitem Zustand können die tatsächliche Nutzlast erhöhen oder reduzieren.
Beispiel mit Schwankung: Technisch zulässige Gesamtmasse: 3.175 kg Masse in fahrbereitem Zustand (+4 %): – 2.610,4 kg Masse der Mitfahrer: – 300 kg Pakete/Sonderausstattungen: – 100 kg Nutzlast = 164,6 kg
Um zu verhindern, dass solche Schwankungen zu einer Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Nutzlast führen, begrenzen wir die maximale Masse für Pakete und Sonderausstattungen auf Grundlage der in der Produktion tatsächlich beobachteten Schwankungen. Diese Angaben finden Sie in den technischen Daten.
In Ausnahmefällen kann die Wiegung am Bandende ergeben, dass die Mindest-Nutzlast trotz dieser Begrenzungen unterschritten wird. In diesem Fall wird das Fahrzeug nicht ausgeliefert, bis die Einhaltung der Mindest-Nutzlast durch Herausnahme von Ausstattungen, Reduzierung der Sitzplätze oder eine Auflastung sichergestellt ist.